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   OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94 (https://dejure.org/1996,11604)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.02.1996 - 2 L 94/94 (https://dejure.org/1996,11604)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 2 L 94/94 (https://dejure.org/1996,11604)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 9 A 298/91
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 C 23.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein von Sportplatzgrundstücken,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94
    Dies sei dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 - zu entnehmen.

    Diese rechtlichen Bedenken sind durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 -und die daraufhin eingeholten weiteren Auskünfte ausgeräumt worden.

  • BVerwG, 25.02.1964 - I C 88.63

    Entstehung der Beitragspflicht für die Erschließung - Einfluss von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Urteil vom 25.02.1964 - I C 88.63 -, E 18, 80/89 f = Buchholz 406.11. § 133 Nr. 1 = DÖV 1964, 341 = DVBl. 1964, 443 = NJW 1964, 1486; Urteil vom 16.09.1977 - IV C 99.74 -, Buchholz 406.11 § 133 Nr. 62 = BRS Band 37, S. 248) ist der Begriff der "vorhandenen Erschließungsanlage" lediglich eine andere Bezeichnung für die bereits hergestellte Erschließungsanlage im Sinne des (nicht in das Baugesetzbuch übernommenen) § 133 Abs. 4 BBauG.
  • BVerwG, 16.09.1977 - IV C 99.74

    Neue Beitragssatzung während des Revisionsverfahrens; Begriff der vorhandenen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (vgl. Urteil vom 25.02.1964 - I C 88.63 -, E 18, 80/89 f = Buchholz 406.11. § 133 Nr. 1 = DÖV 1964, 341 = DVBl. 1964, 443 = NJW 1964, 1486; Urteil vom 16.09.1977 - IV C 99.74 -, Buchholz 406.11 § 133 Nr. 62 = BRS Band 37, S. 248) ist der Begriff der "vorhandenen Erschließungsanlage" lediglich eine andere Bezeichnung für die bereits hergestellte Erschließungsanlage im Sinne des (nicht in das Baugesetzbuch übernommenen) § 133 Abs. 4 BBauG.
  • EuGH, 12.12.2013 - C-70/13

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    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94
    Bei der Beantwortung der Frage, ob die Straße eine neue oder eine nicht neue, also eine vorhandene war, war lediglich der Wille der Gemeinde maßgebend (vgl. Preußisches OVG, Urteil vom 12.06.1913 - IV.C 70/13 -, OVGE 64, 213; vgl. auch Schulzenstein, Preußisches Verwaltungsblatt 30. Jahrgang, S. 702/726, dort S. 727; vgl. auch Saran, 2. Aufl., Erläuterung 11 zu § 15 Preußisches Fluchtliniengesetz, S. 347; von Strauß und Torney/Saß Bemerkung 4 b zu § 15 Preußisches Fluchtliniengesetz).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 212/94
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94
    Die Verteilungsregelung hält sowohl im Hinblick auf die Erfassung von Sportplatzgrundstücken wie auch der der untermäßig bebauten Gewerbegrundstücke einer rechtlichen Oberprüfung stand (vgl. Urteil des Senats vom 29.02.1996 - 2 L 212/94 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.10.1995 - 2 M 30/95
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94
    Dies folgt daraus, daß eine andere Aufwandsermittlung stattzufinden hat (die Kosten für die Aufnahme der vorhandenen Straßeneinrichtungsbestandteile ist beitragsfähig), daß eine Veränderung der Verteilungsfläche stattfindet (in der Verteilungsstufe darf keine Eckgrundstücksvergünstigung angewandt werden, da diese zum Nachteil der übrigen Beitragsschuldner ginge, vgl. Senatsurteil vom 08. Dezember 1994 -2 L 330/91 -, Die Gemeinde 1995, 83 = SchlAnz 1995, 164; Beschluß vom 10.10.1995 - 2 M 30/95; Urteil vom 08.01.1995 - 2 L 195/95 und schließlich ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Gemeindeanteile ein anderer umlagefähiger Aufwand.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.1994 - 2 L 330/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.02.1996 - 2 L 94/94
    Dies folgt daraus, daß eine andere Aufwandsermittlung stattzufinden hat (die Kosten für die Aufnahme der vorhandenen Straßeneinrichtungsbestandteile ist beitragsfähig), daß eine Veränderung der Verteilungsfläche stattfindet (in der Verteilungsstufe darf keine Eckgrundstücksvergünstigung angewandt werden, da diese zum Nachteil der übrigen Beitragsschuldner ginge, vgl. Senatsurteil vom 08. Dezember 1994 -2 L 330/91 -, Die Gemeinde 1995, 83 = SchlAnz 1995, 164; Beschluß vom 10.10.1995 - 2 M 30/95; Urteil vom 08.01.1995 - 2 L 195/95 und schließlich ergibt sich aufgrund der unterschiedlichen Gemeindeanteile ein anderer umlagefähiger Aufwand.
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 26/07

    Bauland; Erschließungsbeitrag; programmgemäß fertiggestellte Straße; Rückwirkung;

    Der Beklagten ist einzuräumen, dass für die hier zu entscheidende Frage allein der Wille der Gemeinde entscheidend ist (Senatsurt. v. 23.05.1993 - 2 L 62/92 - v. 08.11.1995 - 2 L 175/95 -, Die Gemeinde 1996, 295; v. 29.02.1996 - 2 L 94/94 -, Die Gemeinde 1996, 276 m.w.N.).
  • VG Schleswig, 28.05.2002 - 9 A 55/01

    Abgrenzung/ Erschließungs-/Ausbaubeitragsrecht; erstmalige Herstellung;

    Eine Straße war im Sinne des preußischen Anliegerbeitragsrechts vorhanden, wenn sie zu dem Zeitpunkt, in dem die Gemeinde ihr erstes wirksames Ortsstatut erlassen hatte, oder - sofern ein solches nicht bestand - spätestens bei Inkrafttreten des BBauG in ihrem damals vorhandenen Zustand mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustands dem innerörtlichen Anbau und Verkehr zu dienen bestimmt war und gedient hat (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 29. Februar 1966, 2 L 94/94, Die Gemeinde 1996, 276 bis 277; Habermann, aaO, § 8 Rdnr. 119; Driehaus, aaO, § 2 Rdnr. 33, Arndt, KStZ 1984, S. 197 ff).

    Eine Straße kann nur dann eine "vorhandene" im Rechtssinne sein, wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt der objektive Tatbestand (innerörtliche Gemeindestraße, zur geschlossenen Ortslage gehörender Anbau, innerörtlicher Verkehr, ausreichender Ausbauzustand) und der subjektive Tatbestand (nach dem Willen der Gemeinde wegen des hinreichenden Ausbauzustandes für den innerörtlichen Anbau und Verkehr geeignet) erfüllt waren (vgl. Habermann, a.a.O. § 8, Rdnr. 119, OVG Schleswig, Urteil vom 29.02.1996, - 2 L 94/94 -, Die Gemeinde 1996, 276 bis 277, von Strauß/Torney/Sass in: Straßen- und Baufluchtengesetz vom 02. Juli 1875, 7. Aufl. 1934, Bemerkung 4 b zu § 15 PrFluchtlG, Seite 197).

  • VG Schleswig, 17.05.2002 - 9 A 46/01

    vorhandene Straße; Straßenausbaubeitragsrecht

    Eine Straße war im Sinne des preußischen Anliegerbeitragsrechts vorhanden, wenn sie zu dem Zeitpunkt, in dem die Gemeinde ihr erstes wirksames Ortsstatut erlassen hatte, oder - sofern ein solches nicht bestand - spätestens bei Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes in ihrem damals vorhandenen Zustand mit dem Willen der Gemeinde wegen ihres insoweit für ausreichend erachteten Zustands dem innerörtlichen Anbau und Verkehr zu dienen bestimmt war und gedient hat (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 29. Februar 1966, 2 L 94/94, Die Gemeinde 1996, 276 bis 277; Habermann, a.a.O. § 8 Rdnr. 119; Driehaus, aaO, § 2 Rdnr. 33; Arndt, KStZ 1984, S. 107 ff).

    Eine Straße kann nur dann eine "vorhandene" im Rechtssinne sein, wenn zum maßgeblichen Zeitpunkt der objektive Tatbestand (innerörtliche Gemeindestraße, zur geschlossenen Ortslage gehörender Anbau, innerörtlicher Verkehr, ausreichender Ausbauzustand) und der subjektive Tatbestand (nach dem Willen der Gemeinde wegen des hinreichenden Ausbauzustandes für den innerörtlichen Anbau und Verkehr geeignet) erfüllt waren (vgl. Habermann, a.a.O. § 8, Rdnr. 119, OVG Schleswig, Urteil vom 29.02.1996, - 2 L 94/94 -, Die Gemeinde 1996, 276 bis 277, von Strauß/Torney/Sass in: Straßen- und Baufluchtengesetz vom 02. Juli 1875, 7. Aufl. 1934, Bemerkung 4 b zu § 15 PrFluchtlG, Seite 197).

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